Wer hat Anspruch auf ein 10-Jahres-LTR-Visum für 50.000 Baht in Thailand? Das Kleingedruckte

Heute gab das thailändische Kabinett bekannt, dass die Gebühr für ein 10-Jahres-Visum für einen langfristigen Aufenthalt von 100.000 Baht auf 50.000 Baht halbiert wird, um Ausländer mit „hohem Potenzial“ für einen Aufenthalt im Königreich zu gewinnen. Laut der stellvertretenden Sprecherin des Büros des Premierministers, Ratchada Thanadirek, wurde nicht nur die Gebühr gesenkt, sondern auch die Zulassungskriterien sind „flexibler“ geworden. Das Kabinett hofft, dass die Änderungen die Auslandsinvestitionen erhöhen und die Wirtschaft in diesen frühen Monaten nach der Pandemie ankurbeln werden.

Die Gruppen haben unterschiedliche Anforderungen, um das Die Gruppen haben unterschiedliche Anforderungen, um das Visum zu erhalte zu erhalten…

Das LTR-Visum richtet sich an 4 Ausländergruppen: 1) wohlhabende Ausländer 2) Rentner 3) arbeitende Ausländer und 4) Spezialisten. Alle Gruppen sind herzlich eingeladen, ihren Ehepartner und bis zu 4 Kinder mitzubringen, solange die Kinder unter 20 Jahre alt sind.

Gruppen 1 & 2: Wohlhabende Ausländer und Rentner

  • Muss eine Krankenversicherung abschließen, die medizinische Kosten von mindestens 50.000 US-Dollar für mindestens 10 Monate ab dem Datum der Antragstellung abdeckt ODER eine Sozialversicherungsbescheinigung vorlegen, die medizinische Kosten in Thailand abdeckt ODER einen Nachweis über mindestens 100.000 US-Dollar in a Thailändisches oder ausländisches Bankkonto für mindestens 12 Monate vor dem Antragsdatum.
  • Muss ein durchschnittliches Einkommen von mindestens 80.000 US-Dollar für mindestens 12 Monate vor dem Bewerbungsdatum nachweisen.

Gruppen 3 & 4: Berufstätige Ausländer und Fachkräfte

  • Muss einen Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag mit einem inländischen ODER einem ausländischen Unternehmen vorweisen.
  • Nachweis über 5 Jahre Berufserfahrung in der entsprechenden Branche innerhalb von 10 Jahren ab Bewerbungsdatum.
  • AUSNAHMEN: Personen, die in folgenden Berufen tätig sind, müssen KEINEN Nachweis über Berufserfahrung erbringen: staatliche Forschungseinrichtungen, Hochschuleinrichtungen, spezialisierte Ausbildungszentren, Regierungsbehörden und Doktoranden.

Die Änderungen treten 90 Tage nach der offiziellen Ankündigung des Kabinetts im Royal Gazette in Kraft.

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