Die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) hat neue Vorschriften erlassen, die die Menge an Flüssigkeiten, Gelen und Sprays beschränken, die Passagiere in Flugzeuge oder in Sperrbereiche von Flughäfen mitführen dürfen.
Ab dem 22. April dürfen diese Gegenstände 100 Milliliter pro Behälter nicht überschreiten, um eine Beschlagnahmung zu vermeiden
Die Royal Gazette gab bekannt, dass die CAAT Richtlinien für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Gelen und Sprays veröffentlicht hat, die an Bord von Flugzeugen oder in Sperrbereiche von Flughäfen mitgeführt werden dürfen. Diese Bekanntmachung, die ab dem 22. April in Kraft tritt, basiert auf der Ermächtigung gemäß den Klauseln 7 (9) und 13 (2) der 25. Verordnung der CAAT.
Die Vorschriften schreiben vor, dass alle derartigen Gegenstände zur Gewährleistung der Flugsicherheit gründlich kontrolliert werden müssen. Der Direktor der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde hat daher die folgende Bekanntmachung herausgegeben.
Die Bekanntmachung trägt den Titel „Bestimmungen für die Kontrolle von Flüssigkeiten, Gelen und Sprays, die in Flugzeugen oder in Sperrbereiche von Flughäfen mitgeführt werden“. Es trat unmittelbar nach seiner Bekanntgabe in Kraft und ersetzte die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 2019.
Die Definition von Flüssigkeiten, Gelen und Sprays umfasst in diesem Zusammenhang ein breites Spektrum an Artikeln, darunter Wasser, Getränke, Suppen, Sirupe, Marmeladen, Eintöpfe, Soßen und andere Lebensmittel mit hohem Flüssigkeitsgehalt
Dazu gehören auch Cremes, Lotionen, Kosmetika, Öle, Parfüms und Gele wie Zahnpasta, Shampoos und Duschgels. Druckbehälter wie Sprays und Schäume sowie Artikel mit fest-flüssigen Mischungen wie Mascara und Lippenbalsam gehören ebenfalls dazu.
Betreiber öffentlicher Flughäfen müssen sicherstellen, dass diese Artikel den festgelegten Richtlinien entsprechen: Jeder Artikel muss sich in einem verschlossenen Behälter mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern befinden. Passagiere dürfen mehrere Behälter mitführen, sofern das Gesamtvolumen 1.000 Milliliter nicht überschreitet. Diese Artikel sollten für die Sicherheitskontrolle in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel getrennt vom übrigen Handgepäck aufbewahrt werden.
Es gelten bestimmte Ausnahmen von diesen Regeln, beispielsweise für medizinisch notwendige Flüssigkeiten mit Rezept oder Babynahrung in für die Reise geeigneten Mengen. Duty-Free-Flüssigkeiten, die an Flughäfen oder an Bord von Flugzeugen gekauft werden, sind ausgenommen, sofern sie in versiegelten, manipulationssicheren Beuteln mit Kaufbeleg am Reisetag aufbewahrt werden.
Die Ankündigung weist auch darauf hin, dass die Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr je nach Bedrohungslage verschärft werden können. Darüber hinaus müssen Flughäfen Passagiere und Personal durch sichtbare Hinweise an Check-in-Schaltern und Sicherheitskontrollen über diese Vorschriften informieren.
Diese Ankündigung erfolgte am 26. März durch Air Chief Marshal Manat Chuanaprayun, Direktor der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde.