Thailand steht für viele fest auf der Liste der Reiseziele, die man unbedingt besuchen sollte. Das Land, auch bekannt als das Land des Lächelns, zählt nach wie vor zu den beliebtesten Reisezielen weltweit. Doch so sehr Thailands Charme die Herzen von Menschen weltweit erobert hat, so kann man mit Sicherheit sagen, dass die verschiedenen Visaoptionen Besucher manchmal vor Rätsel stellen können.
Werfen wir einen kurzen Blick auf die verschiedenen Visaarten Thailands
Ab 2025 können Sie Ihr Visa on Arrival (VoA) auch über das e-Visum-System beantragen, eine bequeme Option, die wir gleich näher erläutern werden.
Sollte Ihre Nationalität nicht für ein VoA berechtigt sein, können Sie möglicherweise dennoch vom thailändischen Visumbefreiungsprogramm profitieren. Dieses Programm erlaubt Touristen aus 93 Ländern eine visumfreie Einreise nach Thailand. Bei der Ankunft erhalten Sie einen Stempel in Ihrem Pass, der Ihnen einen Aufenthalt von 60 Tagen gewährt, der hauptsächlich für touristische Zwecke gedacht ist. Diese Option ist besonders praktisch für kurze touristische Besuche, sofern Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
1. Visum bei Ankunft (VoA) – einmalige Einreise
Reisende aus 31 Ländern, darunter Indien, China, Saudi-Arabien und Mexiko, können an den thailändischen Einreisekontrollstellen ein VoA erhalten. Dieses Visum ist für eine einmalige Einreise gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen. Die Gebühr beträgt 2.000 Baht.
Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig. Inhaber eines VoA dürfen in Thailand nicht arbeiten. Sie benötigen möglicherweise außerdem einen Nachweis über Ihren Aufenthalt in Thailand (Hotelbuchung oder Adresse Ihrer Unterkunft), einen Nachweis über Rückflugtickets und einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 10.000 Baht in Kontoauszügen, Bargeld usw.).
Ab 2025 können Sie Ihr VoA auch über das e-Visum-System beantragen, auf das wir gleich näher eingehen werden.
Wenn Ihre Nationalität nicht für ein VoA berechtigt, haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf das thailändische Visumbefreiungsprogramm. Dieses ermöglicht Touristen aus 93 Ländern die visumfreie Einreise nach Thailand. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie einen Stempel in Ihrem Pass, der Ihnen einen 60-tägigen Aufenthalt, hauptsächlich für touristische Zwecke, ermöglicht. Dies ist die einfachste Möglichkeit für kurze touristische Besuche, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Ab Juni 2025 wird ein neues System für die elektronische Reisegenehmigung (ETA) eingeführt, das alle visumbefreiten Besucher dazu verpflichtet, sich über das Online-e-Visum-System zu registrieren. Die erforderlichen Unterlagen sind dieselben wie für das VoA.
2. Touristenvisum (TR) – einmalige Einreise
Dieses Visum ist ideal für Touristen aus Ländern, die nicht von der Visumpflicht befreit sind oder nicht von der VoA-Regelung erfasst sind. Das Touristenvisum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen und kann bei der thailändischen Einwanderungsbehörde einmalig um weitere 30 Tage (insgesamt 90 Tage) verlängert werden. Die Kosten hierfür betragen in der Regel etwa 1.900 Baht.
Voraussetzungen sind ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, ein Passfoto, ein bezahltes Ausreiseticket aus Thailand und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (200.000 Baht oder gleichwertige liquide Mittel).
3. Touristenvisum (TR) – mehrfache Einreise
Vielreisende können das Touristenvisum für die mehrfache Einreise wählen. Es ist sechs Monate gültig und ermöglicht mehrere Aufenthalte von jeweils 60 Tagen. Jeder Aufenthalt kann um 30 Tage verlängert werden. Die Gebühr beträgt jedoch in der Regel etwa 5.000 Baht. Wie bei anderen Touristenvisa ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Arbeitsvisa
Um legal in Thailand arbeiten zu können, benötigen Ausländer und Nicht-Thailänder ein Nichteinwanderungsvisum der Kategorie B (auch Arbeitsvisum genannt) und eine Arbeitserlaubnis.
Der Prozess beginnt in der Regel mit der Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums der Kategorie B bei einer thailändischen Botschaft/einem thailändischen Konsulat und der anschließenden Beantragung einer Arbeitserlaubnis nach der Ankunft in Thailand.
Antragsverfahren und -details
Antragsteller benötigen möglicherweise einen thailändischen Arbeitgeber oder Sponsor, der Dokumente vorlegt, darunter ein Genehmigungsschreiben (Formular WP3) des thailändischen Arbeitsministeriums. Der Arbeitgeber muss dem thailändischen Arbeitsministerium Angaben zur Stellenbeschreibung machen. Nach Erhalt der Vorabgenehmigung des Formulars WP3 kann der Antragsteller das Nichteinwanderungsvisum der Kategorie B bei einer thailändischen Botschaft/einem thailändischen Konsulat oder über das Online-E-Visum-System in seinem Heimatland oder Wohnsitz beantragen.
Nach Abschluss des Antragsverfahrens werden ein ausgefüllter Visumantrag, ein gültiger Reisepass, aktuelle Fotos, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (20.000 Baht pro Person) und weitere Unterlagen des Arbeitgebers benötigt.
Dazu gehören eine offizielle Einladung oder ein Arbeitszeugnis mit Angaben zu Position und Gehalt, die Firmenbuchhaltung, eine Gesellschafterliste, Steuerbescheinigungen und der unterzeichnete Arbeitsvertrag.
Ein Standard-Nichteinwanderungsvisum B ermöglicht einen Aufenthalt von zunächst einem Jahr. Nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis vom Arbeitsamt kann das Visum verlängert oder in ein längerfristiges Visum umgewandelt werden. Es gibt auch eine Dreijahresoption, die mehrere Einreisen ermöglicht, wobei jeder Aufenthalt auf 90 Tage begrenzt ist.
Das Nichteinwanderungsvisum B wird auch häufig für Geschäftsbesuche genutzt, beispielsweise für die Teilnahme an Meetings oder die Erkundung von Investitionsmöglichkeiten.
Wichtige Hinweise:
Der bloße Besitz eines Nichteinwanderungsvisums der Kategorie B berechtigt nicht zur Arbeit. Eine Arbeitserlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben.
Thailand bietet ein SMART-Visa-Programm für hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren und Startup-Unternehmer in ausgewählten Branchen an. Es ermöglicht eine bis zu vierjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ohne separate Arbeitserlaubnis unter besonderen Voraussetzungen.
Ruhestandsvisa
Thailand ist ein beliebtes Ziel für Rentner und bietet Langzeitvisa speziell für Rentner an. Diese Visa fallen in die Kategorien „Nicht-Einwanderer“ (O, O-A und O-X) und ermöglichen älteren Ausländern einen langfristigen Aufenthalt in Thailand, ohne zu arbeiten.

Voraussetzungen:
- Altersvoraussetzung: Antragsteller müssen am Tag der Antragstellung mindestens 50 Jahre alt sein.
- Gesundheitliche und rechtliche Voraussetzungen:
- Keine disqualifizierenden Vorstrafen oder unerlaubten Krankheiten. Antragsteller der Kategorien O-A und O-X müssen ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest vorlegen, das das Fehlen bestimmter Krankheiten bestätigt.
- Finanzielle Voraussetzungen: Der finanzielle Nachweis für den Lebensunterhalt während des Aufenthalts ist erforderlich. Je nach Visumart gelten hierfür bestimmte Einkommens- oder Bankeinlagenanforderungen.
Nichteinwanderervisum O (Ruhestandsvisum)
Dies ist in der Regel ein 90-Tage-Visum, das dem Inhaber die Einreise nach Thailand und die Beantragung einer längerfristigen Verlängerung des Ruhestandsvisums ermöglicht. Das Visum berechtigt zunächst zu einem 90-tägigen Aufenthalt. In den letzten 30 Tagen dieses Aufenthalts können Antragsteller bei der thailändischen Einwanderungsbehörde eine einjährige Aufenthaltsverlängerung beantragen, die jährlich verlängert werden kann, sofern die Kriterien erfüllt sind.
Wichtige Voraussetzungen:
- Alter: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein.
- Finanzielle Voraussetzungen: Antragsteller müssen entweder Folgendes nachweisen:
- 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto (das vor der Antragstellung über einen bestimmten Zeitraum geführt wurde) oder
- ein monatliches Renteneinkommen von mindestens 65.000 Baht oder
- eine Kombination aus Vermögen und Einkommen von insgesamt 800.000 Baht pro Jahr
- Finanzieller Nachweis: In der Regel durch Kontoauszüge oder eine Einkommenserklärung. Das thailändische Bankkonto muss auf den Namen des Antragstellers lauten und regelmäßige finanzielle Mittel aufweisen.
- Einschränkungen: Mit einem Rentnervisum ist jegliche Beschäftigung strengstens untersagt. Das Visum ist nur für die einmalige Einreise gültig.
- Bei Ausreisen aus Thailand kann jedoch eine Wiedereinreisegenehmigung beantragt werden, um die Gültigkeit zu erhalten.
- Verlängerung und Erneuerung: Nach einem Jahr können Rentner eine Verlängerung in einem Land beantragen, in dem sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für die jährliche Verlängerung müssen die finanziellen und versicherungstechnischen Voraussetzungen erneut erfüllt werden.
Nicht-Einwanderer-O-A-Visum (Langzeitaufenthalt für Rentner)
Das O-A-Visum richtet sich speziell an Rentner und muss außerhalb Thailands (bei einer thailändischen Botschaft/einem thailändischen Konsulat) beantragt werden. Es ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ab dem Einreisedatum, ohne dass eine sofortige Verlängerung erforderlich ist. Das Visum ist für die mehrfache Einreise gültig und ermöglicht Rentnern die Ein- und Ausreise innerhalb des Jahres, sofern bei der Rückkehr in das Königreich eine Wiedereinreisegenehmigung vorliegt.
Wichtige Voraussetzungen
- Alter: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein.
Finanzielle Voraussetzungen: Wie beim O-Visum: - 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto oder
- 65.000 Baht monatliches Einkommen oder eine Kombination aus beidem.
- Krankenversicherungspflicht: Antragsteller müssen über eine thailändische Krankenversicherung verfügen, die mindestens 3 Millionen Baht (ca. 100.000 US-Dollar) an medizinischen Kosten abdeckt. Ein Versicherungsnachweis ist für die gesamte Aufenthaltsdauer erforderlich.
- Zusätzliche Voraussetzungen: O-A-Antragsteller müssen ein polizeiliches Führungszeugnis (Hintergrundprüfung) und ein ärztliches Attest vorlegen, das das Fehlen bestimmter Krankheiten belegt.
- Verlängerung und Erneuerung: Nach einem Jahr können Rentner eine Verlängerung aus einem Land beantragen, in dem sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für die jährliche Verlängerung müssen die finanziellen und versicherungstechnischen Voraussetzungen erneut erfüllt werden. Die Versicherungspflicht entfällt jedoch für Verlängerungen eines Nicht-O-A-Visums, wenn die Verlängerungen (nach der ersten) auf einer Heirat beruhen.
Nicht-Einwanderer-Visum O-X (Extended Retirement)
Das O-X-Visum ist ein spezielles 10-jähriges Ruhestandsvisum, das in zwei aufeinanderfolgenden 5-Jahres-Perioden gewährt wird. Es steht Staatsangehörigen bestimmter Länder zur Verfügung, darunter zahlreicher EU-Länder, der USA, Japans, Australiens und Kanadas.
Wichtige Voraussetzungen
- Alter: Antragsteller müssen mindestens 50 Jahre alt sein.
Finanzielle Voraussetzungen: Strengere finanzielle Kriterien: - 3 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank oder
- 1,8 Millionen Baht auf einer thailändischen Bank plus ein Jahreseinkommen von mindestens 1,2 Millionen Baht.
- Finanzieller Unterhalt: Die Mittel müssen aufrechterhalten werden. Abhebungen nach dem ersten Jahr sind zulässig, solange der Kontostand 1,5 Millionen Baht nicht unterschreitet.
- Krankenversicherungspflicht: Ähnlich wie bei O-A benötigen O-X-Inhaber eine thailändische Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar.
- Mehrfache Einreise: Das O-X-Visum ermöglicht die mehrfache Einreise und erlaubt die Ein- und Ausreise nach Thailand.
Meldepflicht: O-X-Inhaber müssen sich jährlich (statt alle 90 Tage) bei der Einwanderungsbehörde melden und sind von der Wiedereinreisegenehmigung befreit.
Wichtige Hinweise für Rentner
Thailändische Rentnervisa ermöglichen einen langfristigen Aufenthalt, führen aber nicht automatisch zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Staatsbürgerschaft.
Die Visa dienen ausschließlich der Aufenthaltserleichterung und sind mit strengen Einschränkungen hinsichtlich Beschäftigung und finanzieller Absicherung verbunden.
Rentner sollten sich regelmäßig über aktuelle Richtlinien informieren, da sich die Bestimmungen ändern können.
Kurzfassung:
- Nichteinwanderervisum O: Erstaufenthalt von 90 Tagen, verlängerbar auf ein Jahr.
- Nichteinwanderervisum O-A: Einjähriges Visum, das von außerhalb Thailands ausgestellt wird und eine Krankenversicherung erfordert.
- Nichteinwanderervisum O-X: Ein 10-Jahres-Visum für Staatsbürger bestimmter Länder mit strengen finanziellen Anforderungen.

Student visas
Studierende, die in Thailand studieren möchten, benötigen ein Nichteinwanderungsvisum (ED). Dieses Visum deckt die formale Ausbildung an Schulen oder Universitäten sowie bestimmte anerkannte Kurse wie Sprachkurse, Berufsausbildungen, Seminare und Austauschprogramme ab.
Berechtigung und Voraussetzungen
Bewerber benötigen ein Angebot oder eine Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten thailändischen Bildungseinrichtung. Die Schule, Universität oder das Programm muss für den Visumsantrag eine offizielle Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Für Studierende auf Universitätsniveau arbeitet die Einrichtung häufig mit den thailändischen Einwanderungsbehörden zusammen, um die entsprechenden Nachweise auszustellen. Manchmal ist ein Schreiben des Bildungsministeriums oder eines anderen zuständigen Ministeriums erforderlich, um den Status der Schule zu bestätigen.
Bewerber müssen finanzielle Mittel zur Deckung der Studiengebühren und Lebenshaltungskosten nachweisen. Beispielsweise verlangt das thailändische Konsulat in Los Angeles für Antragsteller eines Studentenvisums einen Kontoauszug über mindestens 4.000 US-Dollar.
Erforderliche Dokumente:
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit
- Passfotos
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszug oder Sponsorenbrief)
- Zulassungsbescheid der thailändischen Hochschule
Zahlungs- oder Immatrikulationsnachweis - Bei Minderjährigen: Geburtsurkunde oder Einverständniserklärung der Eltern können erforderlich sein
Dauer und Verlängerung
Studentenvisa sind bei einmaliger Einreise zunächst 90 Tage gültig. Studierende mit einem Programm von mehr als drei Monaten müssen ihren Aufenthalt jedoch verlängern. Die thailändische Einwanderungsbehörde gewährt in der Regel Verlängerungen von bis zu einem Jahr für Studienzwecke, sofern die Immatrikulation des Studierenden aufrechterhalten wird.
Jede Verlängerung kostet in der Regel etwa 1.900 Baht und erfordert einen Nachweis über aktives Studium (z. B. Schreiben der Hochschule und Anwesenheitsnachweise). Studierende müssen außerdem alle 90 Tage ihre Adresse der Einwanderungsbehörde melden, wenn sie länger als drei Monate am Stück bleiben.
Inhaber eines Nicht-ED-Visums dürfen in Thailand grundsätzlich nicht arbeiten. Praktika und Teilzeitbeschäftigungen sind jedoch in einigen Fällen erlaubt. Dies erfordert in der Regel eine Arbeitserlaubnis oder eine Änderung des Visumstatus, da das ED-Visum allein kein Arbeitsrecht gewährt.
Neues ED Plus Visum (Postgraduiertenstudium)
Im Jahr 2024 führte Thailand das Non-ED Plus Visum ein, um ausländische Absolventen zu halten. Dieses Visum richtet sich an internationale Studierende, die in Thailand einen Bachelor-Abschluss oder einen höheren Abschluss erwerben. Es ermöglicht:
Absolventen erhalten nach Abschluss des Studiums einen verlängerten Aufenthalt von einem Jahr zur Arbeitssuche oder Teilzeitbeschäftigung. Während dieses Jahres dürfen sie Teilzeit arbeiten oder eine Beschäftigung suchen. Bei erfolgreicher Arbeitsaufnahme können sie ein Non-Immigrant B (Arbeitsvisum) erhalten, ohne Thailand verlassen zu müssen.
Die ED Plus Verlängerung macht während des Aufenthalts eine Wiedereinreisegenehmigung überflüssig. Diese Regelung ermutigt qualifizierte ausländische Absolventen, zur thailändischen Wirtschaft beizutragen, und unterstützt sie dabei, in Thailand zu bleiben, um eine Arbeitsstelle zu suchen oder weitere Möglichkeiten zu nutzen.
Wichtige Hinweise für Studierende
Nicht-ED-Visa dienen ausschließlich Bildungszwecken; unerlaubte Arbeit ist verboten.
Das ED-Plus-Visum bietet internationalen Absolventen eine vorteilhafte Möglichkeit, in Thailand zu bleiben und eine Beschäftigung zu suchen.