Thailand plant Steuererleichterung für ausländische Einkünfte

Das thailändische Finanzamt arbeitet zügig an einem neuen Gesetz, das thailändische Bürger von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus dem Ausland im laufenden Jahr befreit.

Der Generaldirektor des Finanzamts, Pinsai Suraswadi, erklärte, dass das vorgeschlagene Gesetz thailändische Bürger von der Einkommensteuer befreien würde, wenn sie ausländische Einkünfte innerhalb von zwei Jahren nach deren Erzielung nach Thailand bringen.

Die Einzelheiten der Steuererleichterung werden derzeit im Finanzministerium diskutiert

Laut Pinsai verfügen thailändische Bürger insgesamt über etwa 2 Billionen Baht an ausländischen Einkünften. Die Rückführung dieser Gelder nach Thailand könnte die Wirtschaft ankurbeln. Der Steueranreiz soll die Rückführung ausländischer Einkünfte fördern. Viele investieren im Ausland, um potenziell höhere Renditen im Vergleich zu inländischen Investitionen zu erzielen. Steuerliche Erwägungen halten sie jedoch oft davon ab, diese Gewinne zu repatriieren.

In Thailand wird die Einkommensteuer progressiv erhoben und reicht je nach Einkommenshöhe von 5 % bis 35 %. Am 17. Juni genehmigte das Kabinett den Vorschlag des Finanzministeriums, Kapitalgewinne aus dem Verkauf digitaler Vermögenswerte oder Kryptowährungen von der Einkommensteuer zu befreien. Diese Befreiung soll vom 1. Januar dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2029 gelten.

Der Entwurf der Ministerialverordnung steht vor seiner Veröffentlichung im Royal Gazette zur Verfügung

Bei der Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Quellen folgt das Finanzamt dem Resident Rule-Prinzip. Personen, die sich innerhalb eines Steuerjahres (Januar bis Dezember) 180 Tage oder länger in Thailand aufhalten, gelten als Steuerinländer und werden laut Bangkok Post auf alle Einkünfte besteuert, unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland erzielt werden.

Vor dem letzten Jahr konnten Personen mit ausländischem Einkommen ihre Steuerschuld reduzieren. Das Gesetz sah damals vor, dass ausländisches Einkommen, das im selben Jahr nach Thailand gebracht wurde, besteuert wurde. Wurde das Einkommen jedoch nach dem Jahr der Erzielung nach Thailand gebracht, fiel keine Steuer an. Beispielsweise würden ausländische Einkünfte, die im Jahr 2020 erzielt, aber erst 2021 nach Thailand gebracht wurden, nicht besteuert.

Nach dem aktuellen Gesetz, das seit 2024 in Kraft ist, müssen Bürger auf Einkünfte aus ausländischen Quellen Einkommensteuer zahlen, unabhängig davon, in welchem Jahr diese ins Land gebracht wurden – sei es im Jahr des Einkommens oder in einem darauffolgenden Jahr.

Weitere Nachrichten